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Fördermöglichkeiten
Förderungen für PrivatzahlerInnen
Allgemeines und Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ:
Voraussetzungen:
ArbeitnehmerInnen, KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen nach Kinderkarenz, die beim AMS arbeitsuchend gemeldet sind und keine Leistungen vom AMS erhalten, geringfügig Beschäftigte, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen, Freie DienstnehmerInnen, Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als € 1.500,- brutto beträgt, Ein-Personen-Unternehmen mit max. 2 geringfügig Beschäftigten oder 2 Lehrlingen (in Summe max. 2 Personen)
- Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- berufsbezogene Kurse ab € 90.-, 75 % Anwesenheit erforderlich
- Antrag ist bis 6 Monate nach Kursende einzureichen
- 50 % unabhängig vom Alter
Max. Förderbetrag (Summe aller Kurse der Förderperiode 01.01.2010 bis 31.12.2014): - € 1.800,- bei Kursen mit Abschlussprüfung (Spezielles Bildungskonto)
- € 900,- bei Kursen ohne Abschlussprüfung (Allgemeines Bildungskonto)
- 70 % für Personen ohne Berufsausbildung, weiters Personen mit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, WiedereinsteigerInnen, WochengeldbezieherInnen und Personen in Elternkarenz
Max. Förderbetrag (Summe aller Kurse der Förderperiode 01.01.2010 bis 31.12.2014):
- € 2.200,- bei Kursen mit Abschlussprüfung (Spezielles Bildungskonto)
- € 1.300,- bei Kursen ohne Abschlussprüfung (Allgemeines Bildungskonto)
Für neue Mitarbeiter ist auch eine Förderung über die Arbeitsstiftung möglich. Nähere Infos in der SPES Zukunftsakademie bei Frau Huemer unter 07582/82123-50 bzw. huemer@spes.co.at


